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Beispielfoto: Schild für Kanzlei Katja Abel
Steuerberaterin, München

Schild Kanzlei

Vorschriften für die Gestaltung

Als Organ der Rechtspflege sind einige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater verpflichtet, ein Schild an der Kanzlei anzubringen. Genaue Vorschriften über die Größe und die Gestaltung gibt es nicht. Ein einfaches Schild, dem der Nachname und die berufliche Position zu entnehmen sind, entspricht den Vorschriften.


Für Kanzleien, die kein Publikumsverkehr haben, zum Beispiel weil ausschließlich online beraten wird, genügen diese Angaben. Wer auch Mandanten in seinen Räumen empfangen möchte, sollte noch zusätzliche Informationen auf dem Schild Kanzlei unterbringen.


Ein einprägsames Logo erhöht den Wiedererkennungswert der Kanzlei und ist daher sinnvoll. Weitere Angaben über Fachqualifikationen, Titel und die fachliche Schwerpunktsetzung helfen zukünftigen Mandanten, einen für ihre Belange qualifizierten Berater zu finden. Der Zusatz des Vornamens verhindert Verwechslungen. Die Angabe von Öffnungszeiten und Telefonnummern auf dem Kanzleischild ist zwar eine nützliche Information für die Mandanten, sollte aber gut überlegt werden. Ändern sich später die Anwesenheitszeiten oder Rufnummern, muss der Druck im Kanzleischild ausgewechselt werden.


Schild an der Kanzlei: Größe und Anzahl

Die Größe des Schildes unterliegt keinen rechtlichen Vorschriften, aber hier hat der Hausbesitzer ein Mitspracherecht. Er entscheidet, wie groß ein Schild für die Kanzlei sein darf oder muss, das an seinem Haus angebracht wird. Generell gilt, dass die Angaben auf dem Schild so groß sein sollen, dass diese lesbar sind. Die Lesbarkeit ist wichtiger als die Fülle an Information. Sollte nur ein kleines Schild erlaubt sein, ist es besser, weniger Angaben darauf zu machen, statt eine kleinere Schrift zu wählen. Wie bereits erwähnt, es genügt, wenn der Nachname und die Berufsbezeichnung auf dem Kanzleischild stehen.


Die Anzahl der benötigten Kanzleischilder hängt vom Einzelfall ab. In großen Gebäuden sind manchmal vier Schilder nötig, damit der Zweck der Beschilderung erfüllt ist. In der Regel genügt ein Schild außen am Haus und eines an der Tür zur Kanzlei. Zur Orientierung kann eine weitere Beschilderung im Hausflur und im Fahrstuhl sinnvoll sein. Es ist nicht nötig, dass von vornherein alle Schilder geordert werden. Wenn es sich im Kanzleibetrieb zeigt, dass weiteres Schild für die Kanzlei sinnvoll ist, kann ein neues Acrylglasschild schnell angefertigt werden.


Acrylglas als Schildmaterial: Vorteile

Wir fertigen Kanzleischilder aus Acrylglas, die Montage erfolgt mit den Edelstahlhaltern. Durch die Kombination von Acrylglas und Edelstahl wird den Mandanten schon beim Eintreten ein eleganter Eindruck vermittelt. Schilder für die Kanzlei aus Acryl wirken optisch fein, professionell und die Oberfläche ist leicht zu pflegen.


Acrylglas ist ein Kunststoff, welcher ein edles Aussehen wie Glas hat, dabei aber leichter und vor allem belastbarer ist, da er nicht so einfach zu Bruch geht. Kanzlei-Acrylschilder sind UV-resistent und wetterbeständig und können sowohl im Innenraum als auch im Outdoor montiert werden.




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